Aggregation: Unterschied zwischen den Versionen

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Themengebiete, die betrachtet werden, sind:<br>
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* Informatik
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* Datenschutz (DSGVO)
* [[Datenschutz in der IT-Forensik|Datenschutz]] (DSGVO)
* IT-Forensik<br>
* IT-Forensik<br>
== Aggregation in der Informatik ==
== Aggregation in der Informatik ==
In der Informatik bezeichnet die Aggregation entweder die Verbindung zwischen Objekten bzw. Daten, oder die Auswertung von Metadaten aus einzelnen Daten, die gruppiert werden, um dann eine Aussage über die gesamte Gruppe zu erstellen [1].<br>
In der Informatik bezeichnet die Aggregation entweder die Verbindung zwischen Objekten bzw. Daten, oder die Auswertung von [[Metadaten]] aus einzelnen Daten, die gruppiert werden, um dann eine Aussage über die gesamte Gruppe zu erstellen.<ref>Wikipedia: Aggregation (Informatik), [online, 10,07.2020]   https://de.wikipedia.org/wiki/Aggregation_(Informatik)</ref>
 
== Aggregation im Datenschutz (DSGVO) ==
== Aggregation im Datenschutz (DSGVO) ==
Im Datenschutz (DSGVO) liegt das Augenmerk auf personenbezogenen Daten. Die Aggregation findet dabei Verwendung, um personenbezogene Daten zu pseudonymisieren oder anonymisieren. Dabei werden gleiche Eigenschaften aus den verschiedenen personenbezogenen Daten (Personen) in eine Gruppe zusammengefasst, und diese als Pseudonym für Daten verwendet, die es verhindern bzw. erschweren, auf einzelne personenbezogene Daten (Personen) zurückzuführen [2,3].<br>  
Im Datenschutz (DSGVO) liegt das Augenmerk auf personenbezogenen Daten. Die Aggregation findet dabei Verwendung, um personenbezogene Daten zu pseudonymisieren oder anonymisieren. Dabei werden gleiche Eigenschaften aus den verschiedenen personenbezogenen Daten (Personen) in eine Gruppe zusammengefasst, und diese als Pseudonym für Daten verwendet, die es verhindern bzw. erschweren, auf einzelne personenbezogene Daten (Personen) zurückzuführen.<ref>DSGVO-Vorlagen: Aggregation (Datenschutz DSGVO), [online, 10.07.2020] https://dsgvo-vorlagen.de/glossar/aggregiert</ref><ref>Universität Oldenburg (10.07.2020): Aggregation (Datenschutz DSGVO), [online] https://uol.de/dism/dsm/grundlagen/pseudonymisierung-aggregation-und-anonymisierung</ref>
 
== Aggregation in der IT-Forensik ==
== Aggregation in der IT-Forensik ==
Die Aggregation in der IT-Forensik kann als Prozess bezeichnet werden, der damit beginnt, dass ein Ermittler bei einer forensischen Untersuchung Teile einer Datenmenge als interessant bewertet/definiert und diese für die darauffolgende Datenanalyse auswählt (Gruppierung). In der Datenanalyse wird diese Gruppe nach Ihrer Sichtung, Filterung und Relevanz bewertet. Dabei gibt es in der IT-Forensik weitere Aggregationsstufen, die die Auswahl vergröbern (um den Suchbereich auszudehnen, z.B. Gruppierung von Gruppen zu einer Obergruppe) oder verfeinern (um eine gestellte Hypothese des Analysten zu bestätigen/falsifizieren, z.B. verkleinern der bereits analysierten Gruppe durch Untergruppen) können [4,5].<br>
Die Aggregation in der [[IT-Forensik]] kann als Prozess bezeichnet werden, der damit beginnt, dass ein Ermittler bei einer forensischen Untersuchung Teile einer Datenmenge als interessant bewertet/definiert und diese für die darauffolgende Datenanalyse auswählt (Gruppierung). In der Datenanalyse wird diese Gruppe nach Ihrer Sichtung, Filterung und Relevanz bewertet. Dabei gibt es in der IT-Forensik weitere Aggregationsstufen, die die Auswahl vergröbern (um den Suchbereich auszudehnen, z.B. Gruppierung von Gruppen zu einer Obergruppe) oder verfeinern (um eine gestellte Hypothese des Analysten zu bestätigen/falsifizieren, z.B. verkleinern der bereits analysierten Gruppe durch Untergruppen) können.<ref>Pawlaszczyk (2017): Forensik in der digitalen Welt, Kap. 5.2  Aggregation (IT-Forensik)</ref><ref>Wang, L./Jajodia, S./Wijesekera, D. (2007): Preserving Privacy in On-Line Analytical Processing (OLAP), Kap. 2 Aggregation (IT-Forensik)</ref>
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<ref>[1] Wikipedia: Aggregation (Informatik), [online, 10,07.2020]  https://de.wikipedia.org/wiki/Aggregation_(Informatik)</ref>
<ref>[2] DSGVO-Vorlagen: Aggregation (Datenschutz DSGVO), [online, 10.07.2020]  https://dsgvo-vorlagen.de/glossar/aggregiert</ref>
<ref>[3] Universität Oldenburg (10.07.2020): Aggregation (Datenschutz DSGVO), [online]  https://uol.de/dism/dsm/grundlagen/pseudonymisierung-aggregation-und-anonymisierung</ref>
<ref>[4] Pawlaszczyk (2017): Forensik in der digitalen Welt, Kap. 5.2  Aggregation (IT-Forensik)</ref>
<ref>[5] Wang, L./Jajodia, S./Wijesekera, D. (2007): Preserving Privacy in On-Line Analytical Processing (OLAP), Kap. 2 Aggregation (IT-Forensik)</ref>
== Quellen ==
== Quellen ==

Aktuelle Version vom 29. Juli 2021, 09:49 Uhr

Definition Aggregation

Im Allgemeinen ist die Aggregation eine Gruppierung von Datensätzen, die in ihrem Inhalt Ähnlichkeiten aufweisen. Mit Ähnlichkeiten sind gleiche Eigenschaften gemeint, die jeweilige Daten besitzen. In verschiedenen Themengebieten kann die Aggregation einen anderen Zweck erfüllen, jedoch ist das Ergebnis immer die Gruppierung von Daten.

Themengebiete, die betrachtet werden, sind:

Aggregation in der Informatik

In der Informatik bezeichnet die Aggregation entweder die Verbindung zwischen Objekten bzw. Daten, oder die Auswertung von Metadaten aus einzelnen Daten, die gruppiert werden, um dann eine Aussage über die gesamte Gruppe zu erstellen.[1]

Aggregation im Datenschutz (DSGVO)

Im Datenschutz (DSGVO) liegt das Augenmerk auf personenbezogenen Daten. Die Aggregation findet dabei Verwendung, um personenbezogene Daten zu pseudonymisieren oder anonymisieren. Dabei werden gleiche Eigenschaften aus den verschiedenen personenbezogenen Daten (Personen) in eine Gruppe zusammengefasst, und diese als Pseudonym für Daten verwendet, die es verhindern bzw. erschweren, auf einzelne personenbezogene Daten (Personen) zurückzuführen.[2][3]

Aggregation in der IT-Forensik

Die Aggregation in der IT-Forensik kann als Prozess bezeichnet werden, der damit beginnt, dass ein Ermittler bei einer forensischen Untersuchung Teile einer Datenmenge als interessant bewertet/definiert und diese für die darauffolgende Datenanalyse auswählt (Gruppierung). In der Datenanalyse wird diese Gruppe nach Ihrer Sichtung, Filterung und Relevanz bewertet. Dabei gibt es in der IT-Forensik weitere Aggregationsstufen, die die Auswahl vergröbern (um den Suchbereich auszudehnen, z.B. Gruppierung von Gruppen zu einer Obergruppe) oder verfeinern (um eine gestellte Hypothese des Analysten zu bestätigen/falsifizieren, z.B. verkleinern der bereits analysierten Gruppe durch Untergruppen) können.[4][5]

Quellen

  1. Wikipedia: Aggregation (Informatik), [online, 10,07.2020] https://de.wikipedia.org/wiki/Aggregation_(Informatik)
  2. DSGVO-Vorlagen: Aggregation (Datenschutz DSGVO), [online, 10.07.2020] https://dsgvo-vorlagen.de/glossar/aggregiert
  3. Universität Oldenburg (10.07.2020): Aggregation (Datenschutz DSGVO), [online] https://uol.de/dism/dsm/grundlagen/pseudonymisierung-aggregation-und-anonymisierung
  4. Pawlaszczyk (2017): Forensik in der digitalen Welt, Kap. 5.2 Aggregation (IT-Forensik)
  5. Wang, L./Jajodia, S./Wijesekera, D. (2007): Preserving Privacy in On-Line Analytical Processing (OLAP), Kap. 2 Aggregation (IT-Forensik)