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Das "Darknet"
Als Darknet wird ein nicht konkret eingrenzbarer Bereich des Deep Web bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Bereich des Web der überwiegend mittels Anonymisierungssoftware (TOR) zugänglich ist. Grundsätzlich sind die Inhalte des Darkweb über die Suche in üblichen Suchmaschinen nicht auffindbar und zusätzlich verschlüsselt. Es werden somit Insiderinformationen für den Zugang zu diesen Seiten benötigt. Der Zugang zu diesen Seiten kann z.B. auch durch ein Peer-to-Peer Netzwerk geschehen.
Als Darknet wird ein nicht konkret eingrenzbarer Bereich des Deep Web bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Bereich des Web der überwiegend mittels Anonymisierungssoftware (TOR) zugänglich ist. Grundsätzlich sind die Inhalte des Darkweb über die Suche in üblichen Suchmaschinen nicht auffindbar und zusätzlich verschlüsselt. Es werden somit Insiderinformationen für den Zugang zu diesen Seiten benötigt. Der Zugang zu diesen Seiten kann z.B. auch durch ein Peer-to-Peer Netzwerk geschehen.
Das Darknet steht durch die Ermittlungsbehörden unter Beobachtung, da Kriminelle die unterschiedlichen dort vorhandenen Plattformen für anonyme Transaktionen nutzen. Derzeit stellt das TOR-Netzwerk für die Ermittlungsbehörden eine Barriere zur Ermittlung der Teilnehmer des Netzwerkes dar.
Das Darknet steht durch die Ermittlungsbehörden unter Beobachtung, da Kriminelle die unterschiedlichen dort vorhandenen Plattformen für anonyme Transaktionen nutzen. Derzeit stellt das TOR-Netzwerk für die Ermittlungsbehörden eine Barriere zur Ermittlung der Teilnehmer des Netzwerkes dar.
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(Quelle inhaltlich: Die Krimialpolizei 2/2017, Dr. Sabine Vogt, "Das Darknet")
(Quelle inhaltlich: Die Krimialpolizei 2/2017, Dr. Sabine Vogt, "Das Darknet")
Weiterführende Links:
https://www.darknet-anwalt.de/wp-content/uploads/2018/Das_Darknet.pdf
https://www.heise.de/download/blog/Das-Darknet-im-Selbstversuch-3269713
https://de.wikipedia.org/wiki/Darknet

Aktuelle Version vom 14. Februar 2021, 10:39 Uhr

Das "Darknet"


Als Darknet wird ein nicht konkret eingrenzbarer Bereich des Deep Web bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Bereich des Web der überwiegend mittels Anonymisierungssoftware (TOR) zugänglich ist. Grundsätzlich sind die Inhalte des Darkweb über die Suche in üblichen Suchmaschinen nicht auffindbar und zusätzlich verschlüsselt. Es werden somit Insiderinformationen für den Zugang zu diesen Seiten benötigt. Der Zugang zu diesen Seiten kann z.B. auch durch ein Peer-to-Peer Netzwerk geschehen. Das Darknet steht durch die Ermittlungsbehörden unter Beobachtung, da Kriminelle die unterschiedlichen dort vorhandenen Plattformen für anonyme Transaktionen nutzen. Derzeit stellt das TOR-Netzwerk für die Ermittlungsbehörden eine Barriere zur Ermittlung der Teilnehmer des Netzwerkes dar. In der Vergangenheit konnten jedoch Webshops für Drogen, Waffen, o.ä. durch die Behörden auch im Darknet abgeschaltet werden. Das BKA geht von einer Nutzerzahl der bekannten Webshops im Darknet von über 100.000 Personen allein im Juni/Juli 2016 aus. Das BKA spricht in dieser Zeitspanne von etwa 50 deutschsprachigen Webshops. Eine belastbare Datenerhebung bzgl. der Nutzerzahlen ist bis dato nicht erfolgt.

(Quelle inhaltlich: Die Krimialpolizei 2/2017, Dr. Sabine Vogt, "Das Darknet")


Weiterführende Links:

https://www.darknet-anwalt.de/wp-content/uploads/2018/Das_Darknet.pdf

https://www.heise.de/download/blog/Das-Darknet-im-Selbstversuch-3269713

https://de.wikipedia.org/wiki/Darknet