Vertraulichkeit
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Vertraulichkeit bedeutet, dass die enthaltenen Informationen nur für Befugte zugänglich sind. Um die Übertragung der Daten und den Zugang zu schützen, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Der Zugang lässt sich durch Zugriffskontrollen und Zugriffsrechte regeln. Bei der Übertragung der sicherheitsrelevanten Daten spielt die Verschlüsselung eine wichtige Rolle. Diese kann in symmetrischer oder asymmetrischer Form vorliegen. Vertraulichkeit ist eines der wenigen Schutzziele, welches rechtlich abgesichert ist. Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit finden sich in Art. 10 GG und einfachgesetzlich in § 88 TKG und § 206 StGB, soweit das Fernmeldegeheimnis betroffen ist.