Cybercrime

Aus IT-Forensik Wiki
Version vom 30. Juli 2020, 20:07 Uhr von St191350 (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== Definition == Cybercrime ist ein Oberbegriff für Straftaten,<br> # die als Cybercrime im engeren Sinne nur dadurch begangen werden können, dass informati…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Definition

Cybercrime ist ein Oberbegriff für Straftaten,

  1. die als Cybercrime im engeren Sinne nur dadurch begangen werden können, dass informationstechnische Systeme genutzt oder diese angegriffen werden.
  2. die als Cybercrime im weiteren Sinne Straftaten bezeichnen, die mit informationstechnischen Systemen begehbar sind, aber auch ohne diese (in der analogen Welt) begangen werden können.

Straftaten, die zu (1) zählen sind zum Beispiel Computerbetrug wie Kreditbetrug und Betrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten oder sonstiger unbarer Mittel, Ausspähen, Abfangen, Verändern oder Fälschen von Daten, sowie Missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten.
Zu (2) wäre dagegen beispielhaft Volksverhetzung, Erpressung, Urheber- und Markenrechtsverletzungen, unerlaubtes Glücksspiel oder Kinderpornografie zu nennen.[1]

Fallzahlen 2018

Gemäß BKA-Lagebild wurden 2018 insgesamt 87.106 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne erfasst. Mit einem Anteil von rund 75% ist Computerbetrug die größte Straftatengruppe aller im Lagebild ausgewiesenen Fälle. Cybercrime im weiteren Sinne bezieht über die unter Cyberkriminalität subsumierten Straffälle hinaus auch die Internetkriminalität ein. Welche Bedeutung das Internet als Tatmittel hat, zeigt sich daran, dass Internetkriminalität mit 271.864 Fällen über dreimal so viele Fälle aufweist wie Cybercrime im engeren Sinne. Neben klassischen Vergehen wie Phishing im Bereich des Online-Banking oder DDoS-Attacken unter Ausnutzung von Botnets sind in den letzten Jahren verstärkt neue Felder wie Ransomware und verdecktes Kryptomining zu verzeichnen. [2]

Fälle von Cybercrime im engeren Sinne (2018):[3] Fälle von Cybercrime im engeren Sinne (2018)

Für die IT-Forensik spielt die wachsende Zahl an Cybercrime-Fällen eine bedeutende Rolle, da mit ihrer Zunahme auch die Zahl der benötigten forensischen Untersuchungen steigt.

  1. Computerkriminalität, vgl. Wikipedia (2020): Computerkriminalität. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Computerkriminalit, Stand: 30.07.2020
  2. Fallzahlen Cybercrime, Bundeslagebild Cybercrime 2018 (Seite 6). In: bka.de, URL: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2018.html, Stand: 26.07.2020
  3. Fälle von Cybercrime im engeren Sinne (2018), Bundeslagebild Cybercrime 2018 (Seite 6). In: bka.de, URL: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2018.html, Stand: 26.07.2020