Tatort: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Tatort'''
Im Bereich der Kriminalistik wird der Ort, an dem unmittelbar ein Verbrechen stattgefunden hat beziehungsweise ein Verstoß gegen eine Rechtsordnung vorgenommen wurde, als Tatort eingestuft.


== Im Bereich der Kriminalistik wird der Ort, an dem unmittelbar ein Verbrechen stattgefunden hat bzw. ein Verstoß gegen eine Rechtsordnung vorgenommen wurde, als Tatort eingestuft. Der Tatortbegriff wird in zwei Ausprägungen unterschieden – der Tatort im engeren Sinn und der Tatort im weiteren Sinn. Der Tatort im engeren Sinn ist der Ort, an dem die Tat tatsächlich ausgeführt wurde. Hier können i.d.R. die meisten Spuren gefunden werden. Der Tatort im weiteren Sinn umfasst deutlich mehr, nämlich auch den Ort, an dem die Tat vorbereitet wurde, wo das Opfer gefunden wurde, benutzte Fluchtfahrzeuge, Aufbewahrungsorte von Diebesgut oder Tatwerkzeugen usw.. Hier können ebenfalls viele Spuren gefunden werden.  
== Tatortbegriff ==
Der Tatortbegriff wird in zwei Ausprägungen unterschieden – der Tatort im engeren Sinn und der Tatort im weiteren Sinn.  


Im Bereich der Computerkriminalität ist die Bestimmung des Tatortes leider nicht so einfach, da oftmals nicht sofort erkennbar ist, wo genau denn die Tat stattgefunden hat. Die Tat selbst kann theoretisch in Deutschland, aber auch in jedem anderen Land verübt worden sein. Mitunter ist dieser Tatort sogar völlig unbekannt.  
Der '''Tatort im engeren Sinne''' ist der Ort, an dem die Tat tatsächlich ausgeführt wurde. Hier können in der Regel die meisten Spuren gefunden werden.  
==


'''Hilfstatort'''
Der '''Tatort im weiteren Sinne''' umfasst weitere Orte die im Zusammenhang mit der Tat stehen. Etwa den Ort, an dem die Tat vorbereitet und das Opfer gefunden wurde, benutzte Fluchtfahrzeuge sowie Aufbewahrungsorte von Diebesgut oder Tatwerkzeugen.
Hier können meist zusätzliche Spuren gefunden werden.


== In solchen Fällen behilft man sich zunächst mit einem sogenannten Hilfstatort. Dies ist der Ort, an dem ein Schaden eintritt. In Deutschland gilt das Tatortprinzip, d.h. über den Hilfstatort wird vorerst bestimmt, welche Behörde bzw. welches Ermittlungsorgan und welches Gericht zuständig sind. Im Allgemeinen wird dies der Verwaltungssitz des geschädigten Unternehmens sein.  
== Hilfstatort ==
Im Bereich der Computerkriminalität ist die Bestimmung des Tatortes leider nicht so einfach, da oftmals nicht sofort erkennbar ist, wo genau denn die Tat stattgefunden hat. Die Tat selbst kann theoretisch in Deutschland, aber auch in jedem anderen Land verübt worden sein. Mitunter ist der Tatort sogar völlig unbekannt.
 
In solchen Fällen behilft man sich zunächst mit einem sogenannten Hilfstatort. Dies ist der '''Ort, an dem ein Schaden eintritt'''. In Deutschland gilt das Tatortprinzip, d.h. über den Hilfstatort wird vorerst bestimmt, welche Behörde bzw. welches Ermittlungsorgan und welches Gericht zuständig sind. Im Allgemeinen wird dies der Verwaltungssitz des geschädigten Unternehmens sein.  


Wird während der Ermittlungen festgestellt, dass die Straftat im Ausland, also außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit, verübt wurde, wird der Fall an die dort zuständigen Behörden abgegeben. Jede beteiligte Instanz wird dabei als erstes prüfen, ob die Zuständigkeit für die Ermittlungen und die Gerichtsbarkeit gegeben ist.
Wird während der Ermittlungen festgestellt, dass die Straftat im Ausland, also außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit, verübt wurde, wird der Fall an die dort zuständigen Behörden abgegeben. Jede beteiligte Instanz wird dabei als erstes prüfen, ob die Zuständigkeit für die Ermittlungen und die Gerichtsbarkeit gegeben ist.


Wird direkt zu Beginn der Ermittlungen festgestellt, dass sich die angegriffenen Systeme physisch im Ausland befinden, sollte die Erstattung der Anzeige auch dort vorgenommen werden.
Wird direkt zu Beginn der Ermittlungen festgestellt, dass sich die angegriffenen Systeme physisch im Ausland befinden, sollte die Erstattung der Anzeige gleich dort vorgenommen werden.
 
Zusammengefasst ist der Hilfstatort also der Ort, an dem die Ermittlungen zur digitalen Spurensuche beginnen.
 
== Weblinks ==
# [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatort de.wikipedia.org - Tatort]
 
== Literaturquellen ==
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Labudde, Dirk; Spranger, Michael: [https://books.google.de/books?id=uh2KDgAAQBAJ Forensik in der digitalen Welt: Moderne Methoden der forensischen Fallarbeit in der digitalen und digitalisierten realen Welt]. 1. Auflage. Berlin Heidelberg New York: Springer-Verlag, 2017. ISBN 978-3-662-53801-2


Der Hilfstatort ist der Ort, an dem die Ermittlungen zur Spurensuche beginnen. Auch digitale Straftaten hinterlassen zwangsläufig Spuren, die es zu finden und ordnungsgemäß zu sichern gilt.
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2019, 18:57 Uhr

Im Bereich der Kriminalistik wird der Ort, an dem unmittelbar ein Verbrechen stattgefunden hat beziehungsweise ein Verstoß gegen eine Rechtsordnung vorgenommen wurde, als Tatort eingestuft.

Tatortbegriff

Der Tatortbegriff wird in zwei Ausprägungen unterschieden – der Tatort im engeren Sinn und der Tatort im weiteren Sinn.

Der Tatort im engeren Sinne ist der Ort, an dem die Tat tatsächlich ausgeführt wurde. Hier können in der Regel die meisten Spuren gefunden werden.

Der Tatort im weiteren Sinne umfasst weitere Orte die im Zusammenhang mit der Tat stehen. Etwa den Ort, an dem die Tat vorbereitet und das Opfer gefunden wurde, benutzte Fluchtfahrzeuge sowie Aufbewahrungsorte von Diebesgut oder Tatwerkzeugen. Hier können meist zusätzliche Spuren gefunden werden.

Hilfstatort

Im Bereich der Computerkriminalität ist die Bestimmung des Tatortes leider nicht so einfach, da oftmals nicht sofort erkennbar ist, wo genau denn die Tat stattgefunden hat. Die Tat selbst kann theoretisch in Deutschland, aber auch in jedem anderen Land verübt worden sein. Mitunter ist der Tatort sogar völlig unbekannt.

In solchen Fällen behilft man sich zunächst mit einem sogenannten Hilfstatort. Dies ist der Ort, an dem ein Schaden eintritt. In Deutschland gilt das Tatortprinzip, d.h. über den Hilfstatort wird vorerst bestimmt, welche Behörde bzw. welches Ermittlungsorgan und welches Gericht zuständig sind. Im Allgemeinen wird dies der Verwaltungssitz des geschädigten Unternehmens sein.

Wird während der Ermittlungen festgestellt, dass die Straftat im Ausland, also außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit, verübt wurde, wird der Fall an die dort zuständigen Behörden abgegeben. Jede beteiligte Instanz wird dabei als erstes prüfen, ob die Zuständigkeit für die Ermittlungen und die Gerichtsbarkeit gegeben ist.

Wird direkt zu Beginn der Ermittlungen festgestellt, dass sich die angegriffenen Systeme physisch im Ausland befinden, sollte die Erstattung der Anzeige gleich dort vorgenommen werden.

Zusammengefasst ist der Hilfstatort also der Ort, an dem die Ermittlungen zur digitalen Spurensuche beginnen.

Weblinks

  1. de.wikipedia.org - Tatort

Literaturquellen

Labudde, Dirk; Spranger, Michael: Forensik in der digitalen Welt: Moderne Methoden der forensischen Fallarbeit in der digitalen und digitalisierten realen Welt. 1. Auflage. Berlin Heidelberg New York: Springer-Verlag, 2017. ISBN 978-3-662-53801-2